Der Rekurrent war im Zeitpunkt, als er aus der X. ausschied und die Vereinbarung vom 23. Dezember 1999 über die Kapitalabfindung abgeschlossen wurde, gut 56 Jahre alt. Gemäss dem Wortlaut der Vereinbarung ging die X. davon aus, dass sich der Rekurrent noch nicht vollständig aus dem Erwerbsleben zurückziehen, sondern ab dem 1. April 2000 bei der Firma Z. ein Arbeitsverhältnis beginnen werde (der Rekurrent hat sich dann entschieden, bei der Z. ein Bera- 2003 Kantonale Steuern 333