Die Altersrente aus der Pensionskasse wird bei vorzeitiger Pensionierung reglementarisch gekürzt. Als teilweisen Ausgleich für die Kürzung der lebenslänglich geschuldeten Rente sind wir bereit, ihnen als einmalige Zahlung den Betrag von Fr. 120'000.-- im April 2000 (abzüglich allfällig geschuldete AHV/IV/ALV Arbeitnehmerbeiträge) auszuzahlen. Ein provisorischer Leistungsausweis der Pensionskasse liegt diesem Schreiben bei. Die definitive Leistungszusicherung erhalten Sie nach Vorliegen der definitiven Salärzahlen. Der SUVA-Versicherungsschutz für Betriebs- und Nichtbetriebsunfall fällt bei Pensionierung weg.