O., N 46 zu § 26 aStG mit Hinweis auf ASA 57 S. 137). Wenn der Rekurrent aus Kostengründen eine Jahresrechnung über 33 Monate erstellen liess, so hat er die steuerlichen Folgen selbst zu tragen. 2001 Kantonale Steuern 415 94 Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge 2. Säule zwecks Wohneigentumsförderung; Jahressteuer (§ 34 Abs. 3 lit. a aStG). - Bei Rückzahlung einer Kapitalleistung aus 2. Säule bei Veräusserung des damit erworbenen Wohneigentums ist die erneute Kapitalleistung zwecks Wiedererwerb von Wohneigentum wiederum voll steuerpflichtig.