StE 1997 B 27.1 Nr. 21). b) Die Gewährung eines Abzuges für Vorsorgebeiträge im Jahr 1997 setzt voraus, dass der Rekurrent in diesem Jahr aus seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit ein genügendes Erwerbseinkommen erzielt hat (VGE vom 11. November 1999 in Sachen N.). Nach den Regeln der Beweislastverteilung trägt der Rekurrent dafür die Beweislast. Diesen Beweis kann er mittels einer für das Jahr 1997 geführten und per Ende 1997 abgeschlossenen Buchhaltung oder an- 414 Steuerrekursgericht 2001