zu § 24 aStG; Kommentar zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuer des Kantons Thurgau, Ergänzungsband, 1991, S. 111; Schweiz. Steuerlexikon, Band 1: Grundbegriffe des Steuerrechts, Zürich 1989, S. 401). Vorliegend bedeutet dies, dass die Rekurrentin die Kosten für das auswärtige Wohnen abziehen kann, wenn die tägliche Rückkehr nach A. wegen der Weiterbildung unmöglich oder unzumutbar ist. 93 Abzüge vom Roheinkommen; Beiträge an die Säule 3a (§ 26 Abs. 4 aStG). - Ein Steuerpflichtiger muss den Geschäftserfolg alljährlich feststellen, wenn er jedes Jahr Beiträge an die Säule 3a abziehen will.