95 Kapitalzahlung aus beruflicher Vorsorge; Jahressteuer (§ 34 Abs. 3 lit. a aStG). - Keine Verlustverrechnung bei Jahressteuer. 18. Januar 2001 in Sachen Sch., RV.2000.50212/K 6243 Aus den Erwägungen 4. a) Der Rekurrent erhielt anfangs 1997 infolge Austritts aus einer Anwaltskanzlei eine Kapitalzahlung aus 2. Säule im Betrag von Fr. 125'111.40. Die Vorinstanz hat darauf eine Jahressteuer zu 40 % des Tarifs B erhoben. Die Rekurrenten beantragen, es sei das steuerbare Einkommen aus Kapitalabfindung auf Fr. 0.-- festzusetzen. Sie begründen dies mit einem Verlustvortrag von Fr. 20'763'100.-- aus