1. Gemäss "Meldung über Vorbezüge für Wohneigentumsförderung" vom 4. Dezember 1995 hat W. G. von der "Personalvorsorgestiftung S. " am 31. August 1995 aus 2. Säule eine Kapitalleistung von Fr. 30'000.-- erhalten. 2. Mit Verfügung vom 4. Juni 1996 hat die StK H. (damaliger Wohnsitz von W. G.) auf einem Betrag von Fr. 24'000.-- (Fr. 30'000.-- abzüglich Freibetrag von 20 % = Fr. 6'000.--) eine Jahressteuer zu 40 % des Tarifs B (W. G. war damals verheiratet) erhoben.