Es ergaben sich dadurch die folgenden steuerbaren Gewinne: 1995 Fr. 65'182.-- (nach Abzug des Verlustes aus dem Vorprojekt) 1996 Fr. 176'936.-- 1997 Fr. 367'672.-- 1998 Fr. 32'288.-- 1999 Fr. 22'808.-- 2000 Fr. 0.-- Der Rekurrent wurde entsprechend für die Steuerperiode 1997/98 zu einem steuerbaren Einkommen (nach Abzug der Pauschalabzüge für Versicherungen und Zuwendungen) von Fr. 117'159.-- veranlagt. (…) 4. a) Die Vorinstanz setzte das satzbestimmende Einkommen mit dem im Kanton Aargau steuerbaren Einkommen gleich.