Aus den Erwägungen 2. a) Der Rekurrent ist selbstständig erwerbstätiger Architekt mit Geschäftsort in D. (Kt. Zürich). Er realisiert, teilweise allein und teilweise in Konsortien, Bauvorhaben in verschiedenen Kantonen der Schweiz und im Ausland und ist damit unbestritten gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler. Nachdem auf ein erstes Projekt infolge Rezession verzichtet wurde, erstellte das Baukonsortium „S.“, an dem der Rekurrent zu einem Drittel beteiligt war, in den Jahren 1995 bis 2000 eine Überbauung an der H.-strasse in N. Der Gewinn der Überbauung beträgt Fr. 2'400'000.--, der Anteil des Rekurrenten Fr. 800'000.--.