das im Zeitpunkt der Erzielung des (angeblichen) Kapitalgewinnes geltende Recht, also der bis Ende 1994 geltende Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer. Es ist folglich P. Gurtner zuzustimmen, dass Stichtag für die Zuteilung einer gemischt genutzten Liegenschaft nach der Präponderanzmethode der 1. Januar 1995 und nicht der 1. Januar 1993 ist (Änderungen bei der Kapitalgewinnbesteuerung Selbständigerwerbender, in: Mélange en l'honneur du Professeur Raoul Oberson, 1995, S. 63; so auch B. Zwahlen, Das neue Recht der direkten Bundessteuern aus der Sicht der Kantone, in: Der Schweizer Treuhänder 1993, S. 282).