Mit andern Worten sei unter Geltung des BdBSt Privatvermögen gemäss Wertzerlegungsmethode durch Parzellierung zu ausschliesslichem Privatvermögen geworden. Wenn dieser Vorgang gestützt auf das DBG als Überführung von Ge- schäfts- ins Privatvermögen beurteilt werde, dann liege eine echte Rückwirkung vor, welche nicht hinzunehmen sei. Die "definitive" Zuschlagung des "Privatvermögens nach altem Recht" zum Privatvermögen sei vor Inkrafttreten des DBG erfolgt. e) Streitig ist also, ob die mit dem DBG eingeführte Präponderanzmethode per 1. Januar 1995 (Inkrafttreten des DBG) oder per 1. Januar 1993 (Beginn der Bemessungsperiode für die direkte Bundessteuer 1995/96; Art.