zelle 4087 mit Scheune weist neu eine Fläche von 1650 m2 auf und stellt unstreitig Privatvermögen dar. c) Die Vorinstanz hat gestützt auf diesen Sachverhalt einen Kapitalgewinn von durchschnittlich Fr. 196'250.-- aus der Überführung der (nach der Abparzellierung verbleibenden) Parzelle 4087 ins Privatvermögen aufgerechnet. Nach ihrer Auffassung gilt für die Steuerveranlagung 1995/96 das DBG und sind die Jahre 1993/94 zur Bemessung heranzuziehen. Mit dem Übergang von der Wertzerle- 2003 Bundessteuern 357