Mit "Teil-Erbteilungsvertrag Nr. 1" vom 6. September 1984 übertrug die Erbengemeinschaft E. F. das Eigentum an der Parzelle 4087 per 1. Januar 1984 zu einem Übernahmewert von Fr. 685'000.-- an den Miterben M. F.. Bereits im Jahr 1983 baute M. F. das als Restaurationsbetrieb und als Wohnhaus benutzte Gebäude Nr. 2444 für ca. Fr. 1.5 Mio. auf eigene Rechnung um. Die Parzelle 4087 wurde sowohl geschäftlich als auch privat genutzt. b) Mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 15. November 1993 wurde von der Parzelle 4087 ein Teil abparzelliert. Die neue Parzelle 5519 mit dem Restaurant weist eine Fläche von 1772 m2 auf und stellt unstreitig Geschäftsvermögen dar. Die verbleibende Par-