Diese ist durch die Vorinstanz zu prüfen, und danach ist eine neue Veranlagung vorzunehmen. Landwirtschaftliche Rekurskommission 2002 Direktzahlungen 463 I. Direktzahlungen 117 Ökologischer Leistungsnachweis; Auslaufgewährung gemäss Tierschutzgesetzgebung (Art. 3 TSchG i.V.m. Art. 18 TSchV.). - Ganzjahresbetrachtung, keine pro rata temporis-Betrachtung der Auslaufgewährung bei Wechsel von der Anbindehaltung zum Laufstall während des Beitragsjahres.