dazu müssen weitere Indizien vorliegen. Es muss einem Steuerpflichtigen im Rahmen rein privater Vermögensverwaltung der Abschluss vereinzelter risikoreicher Geschäfte offenstehen. Auch die private Vermögensverwaltung ist in der Regel nicht bloss auf die reine Werterhaltung, sondern darüber hinaus auf die Erzielung einer angemessenen Rendite ausgerichtet. Grundsätzlich ohne Belang ist dabei, ob diese mit einer konservativen Anlagestrategie oder durch Investitionen in Wertschriften und derivative Finanzinstrumente angestrebt wird, auch wenn dies mit einem höheren Verlustrisiko verbunden ist (ASA 68 S. 641 ff.). Landwirtschaftliche Rekurskommission