den dort aufgeführten Fällen liegen zwischen 128 und ca. 750 Transaktionen [innert 2 bis 7 Jahren] zugrunde). Aufgrund der doch eher geringen Anzahl der vom Beschwerdeführer getätigten Transaktionen kann nicht von einer planmässigen Aktivität gesprochen werden, welche das Ausmass einer seriösen privaten Vermögensverwaltung übersteigt.