Im Wertschriftenbereich ist der Einsatz von Fremdmitteln im Gegensatz zum Liegenschaftenbereich keineswegs alltäglich. Dem Einsatz von Fremdkapital im Wertschriftenbereich ist daher mehr Gewicht beizumessen als im Liegenschaftenbereich (P. Stocker, a.a.O., S. 161 f.). Er deutet im besonderen Masse auf eine Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. a BdBSt hin 2000 Bundessteuern 455