Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die Beurteilung einer grossen Anzahl von Wertschriftentransaktionen innerhalb einer kurzen Zeitspanne geht. Dass sich die Wertschriften in einem derart gelagerten Fall nur während kurzer Zeit im Portefeuille befinden, erklärt sich von selbst (P. Stocker, a.a.O., S. 165 f.). Bei gewissen Geschäften (z.B. Derivaten) ist eine kurze Besitzesdauer üblich, und zwar sowohl beim gewerbsmässigen Wertschriftenhandel als auch bei der privaten Vermögensverwaltung.