Auch bei den Diskussionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Revision von Art. 18 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) wurde als Kriterium eine "unverhältnismässig hohe Anzahl von Transaktionen" gefordert (Neuhaus/Agner/Steinmann, Der gewerbsmässige Liegen- 454 Steuerrekursgericht 2000