Insbesondere müssen an die Häufigkeit von Kauf und Verkauf bei Wertpapieren in der Regel erhöhte Anforderungen gestellt werden. Denn im Unterschied zu Liegenschaften können bei Wertschriften einzelne Verkäufe, auch wenn sie ausschliesslich in der Absicht der Gewinnerzielung erfolgen, vielfach noch als Akt der Vermögensverwaltung betrachtet werden (StE 1989 B 23.1 Nr. 17). Auch bei den Diskussionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Revision von Art.