d) Häufigkeit der Transaktionen/Besitzesdauer da) Die Vorinstanz misst den Indizien "Häufigkeit der Transaktionen" und "Besitzesdauer" kein allzu grosses Gewicht bei, weil selbst bei der privaten Vermögensverwaltung verschiedene Strategien (langfristige Investitionen oder eine aktive Bewirtschaftung des Portefeuilles mit kürzeren Besitzesdauern) verfolgt werden können. Sie hält aber immerhin fest, dass unter Berücksichtigung der erzielten Gewinne davon ausgegangen werden müsse, dass die Zahl der getätigten Börsentermingeschäfte das vom Beschwerdeführer behauptete Ausmass übersteigt.