ab) Die Planmässigkeit kann nicht isoliert betrachtet werden, da wie jede Liegenschaftstransaktion auch jede Wertschriftentransaktion eine minimale Planmässigkeit voraussetzt. In diesem Sinne ist die Planmässigkeit als solche nur ein bedingt taugliches Abgrenzungskriterium zur Abgrenzung gegenüber der privaten Vermögensverwaltung (P. Stocker, Die steuerliche Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit von der privaten Vermögensverwaltung, Diss. Basel 1992, S. 154 bzw. 112). Es werden daher in der Literatur und Rechtsprechung (z.B. StR 1999 S. 315, StE 1989 B 23.1 Nr.16) die Indizien "Planmässigkeit" und "Häufigkeit" zum Teil zusammen behandelt.