chung entwickelten Indizien des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels (vgl. oben Ziff. 2 b) einzugehen. a) planmässiges Vorgehen aa) Der Beschwerdeführer hat mit einem Startkapital von Fr. 20'000.-- mit einem norwegischen Geschäftsfreund sowie drei weiteren Personen mit ausländischem Wohnsitz (deren Identität der Beschwerdeführer aus Diskretionsgründen nicht bekanntgeben will) während mehr als zwanzig Jahren Börsentermingeschäfte abgewickelt. Der Anstoss für die einzelnen Geschäfte ist jeweils vom norwegischen Geschäftsfreund ausgegangen. Wenn nicht alle Beteiligten ihre Zustimmung zu einem vorgeschlagenen Geschäft gegeben haben, ist es nicht abgeschlossen worden.