Er führt dort aus, dass keine Untersuchungen vorgenommen würden, wenn das SKE die erste Etappe als bereits voll erschlossen erachte, sondern der Belag werde wie gewünscht lediglich nur erneuert und die Randsteine wo nötig neu gesetzt. Bestätige das SKE den Beitragsplan, würden die Arbeiten gemäss dem bewilligten Projekt vorgenommen. Die Beschwerdegegnerin würde sich widersprüchlich verhalten, wenn sie das Mass der vorzunehmenden Bauarbeiten von der 448 Spezialverwaltungsgericht 2018