Die Etappen 1 und 4 heben sich von den Etappen 2 und 3 klar ab. Bei der hier im Vordergrund stehenden Etappe 1 sind eine Entwässerung, Randabschlüsse und eine Tragschicht bereits vorhanden. An der Verhandlung vom 24. Januar 2018 blieb dann trotz Rückfragen offen, was denn baulich genau verändert werden soll (…). Seitens der Beschwerdegegnerin wurde ausgeführt, dass von der Kofferung bis zum Deckbelag alles neu gebaut werden soll, wobei die Randabschlüsse, welche noch intakt seien, wieder verwendet werden sollen. Es seien Bohrungen gemacht worden. Aufgrund dieser Resultate sei klar geworden, dass ein kompletter Ausbau nötig sei.