7.1. (…) 7.2. Es gibt für die X.-Strasse als Ganzes weder ein stringentes Erschliessungskonzept, welches durchaus auch eine Erschliessungsetappierung vorsehen könnte, noch eine Gesamtplanung. Insbesondere liegt kein Erschliessungsplan vor, welcher die Gemeindeabsichten für die Erschliessung dieses Teils des kommunalen Baugebiets integral abbilden würde. 7.3. Die Etappen 1 – 4 sind, wie festgestellt, schon vom Baustandard her auch für Nichtfachleute leicht auseinanderzuhalten. Die Etappen 1 und 4 heben sich von den Etappen 2 und 3 klar ab.