Die 3. Etappe hatte die Qualität eines Feldweges mit einer Oberfläche aus Mergel und wurde inzwischen mit einer Teerung versehen (…). Die 4. Etappe ist vom Ausbaustandard her wieder mit der ersten zu vergleichen. Die vermarkte Strassenbreite beträgt hauptsächlich 4.0 m. Zwischen den beiden Liegenschaften bei der Einmündung in die Y.- Strasse sind es nur ca. 3.0 m und im Bereich der Parzellen 867 und 868 maximal 5.5 m. Als Fahrbahn können allerdings lediglich ca. 3 m genutzt werden. Der Rest besteht aus einer Böschung, welche auf die tieferliegende Stützkonstruktion gezogen ist (…). 6. 6.1.