Liegenschaften des Geschäftsvermögens aufgrund der Pauschalierung als Reserven zu qualifizieren wären. Diese Einschätzung ist, werden die Rückstellungen nicht gestützt auf bestimmte Projekte (und dabei eingegangene Verpflichtungen) oder konkrete Risiken gebildet, zutreffend. Ein Anspruch auf Bildung von einkommensmindernden Reserven besteht nicht und entsprechende Rückstellungen können aufgerechnet werden. 66 Verlustvortrag (§ 38 Abs. 1 StG) - Der verrechenbare Verlustvortrag entspricht dem negativen Reineinkommen des Vorjahres, jedoch maximal dem damals erzielten Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit.