Die Wortwahl im Schreiben sowie der Betreff des Schreibens "Kontoauszug 2020" weisen darauf hin, dass es sich um eine Information handelt. So werden im Schreiben keine Formulierungen verwendet, mit denen konkrete Pflichten auferlegt werden sollen. Abgesehen davon, dass die Finanzverwaltung Q._____ nicht für Veranlagungsentscheide zuständig ist, beinhaltet das Schreiben keine Rechtsmittelbelehrung, welche auf eine Verfügung schliessen liesse.