7.2.3. Das Gemeindesteueramt Q._____ forderte die Rekurrentin mit Schreiben vom 30. November 2023 und 11. Januar 2024 (letzte Mahnung) auf, Unterlagen (Steuerveranlagung 2021 Kanton U._____, Mietverträge Geschäftsräume und Jahresabschluss 2021) einzureichen und zu den Mietverhältnissen in Q._____ Stellung zu nehmen. Die Rekurrentin hat weder die eingeforderten Unterlagen noch eine Stellungnahme eingereicht.