7.2. 7.2.1. Mit Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung vom 22. September 2023 brachte die Rekurrentin vor, sie sei seit dem Jahr 2020 aus der sekundären Steuerpflicht in Q._____ ausgeschieden. Dies könne sie auch mit dem Schreiben der Finanzverwaltung Q._____ vom 12. Juli 2021 belegen. -6- 7.2.2. Mit Schreiben vom 20. November 2023 teilte die Rekurrentin dem Gemeindesteueramt Q._____ mit, dass sie aufgrund ihres Ausscheidens aus der Steuerpflicht in Q._____ aus dem System zu streichen sei. Das Gemeindesteueramt Q._____ solle es unterlassen, ihr Formulare und Briefe zuzusenden.