"Infolge Austritt aus der sekundären Steuerpflicht in Q._____, ist ein Guthaben in der Höhe von CHF 3'724.40 entstanden. Dieses Guthaben wurde an die prov. Steuern 2019 umgebucht." 7. 7.1. Gestützt auf die Steuerausscheidung 2021 des Kantons U._____ vom 22. Juni 2023 veranlagte die Steuerkommission Q._____ mit Verfügung vom 22. September 2023 die Rekurrentin für das Steuerjahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 30'300.00 und zu einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 41'200.00.