3.3.3. Im (Bemessungslücken-)Jahr 2000 waren die Kosten für den Ersatz von Fenster bei einer Besitzesdauer der Liegenschaft über 5 Jahre zu 100 % als Energie- und Umweltschutzmassnahmen beim Einkommen abziehbar (vgl. Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" des Steueramtes des Kantons Aar- -8-