2. 2.1. Das Spezialverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. Mai 2023 die Angelegenheit an die Steuerkommission Q._____ zur nochmaligen Durchführung des Einspracheverfahrens zurückgewiesen, weil die Rekurrenten keine Erklärung für die unterschiedliche grundstückgewinnsteuerliche Behandlung der Kosten für "Fenster ersetzen" (eine Rechnung zu 50 % berücksichtigt, die beiden anderen Rechnungen zu 0 %) erhalten haben und es ihnen daher nicht möglich war, ihre Erfolgsaussichten im Rechtsmittelverfahren abzuschätzen und ihre Rechtsbegehren treffend zu begründen.