"Der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission Q._____ sei aufzuheben und zur korrekten Behandlung an die Vorinstanz zurückzuweisen." 5. Mit Urteil vom 25. Mai 2023 hob das Spezialverwaltungsgericht den Einspracheentscheid vom 5. September 2022 auf und wies die Angelegenheit zur nochmaligen Durchführung des Einspracheverfahrens an die Steuerkommission Q._____ zurück. 6. Mit Entscheid vom 26. März 2025 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache erneut ab. 7. Den Einspracheentscheid vom 26. März 2025 (Zustellung am 28. März 2025) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 22. April -3-