3.2. Gemäss dem MB LUK sind die Kosten für den Ersatz, die Reparaturen, ein Service-Abonnement sowie die Betriebskosten wie Salz und dergleichen oder Betriebsabonnemente von Wasserenthärtungsanlagen zu 100 % als Liegenschaftsunterhalt abzugsberechtigt (S. 45). Im MB LUK wird überdies das Folgende ausgeführt (S. 10): "Abzugsberechtigt können nur Kosten für den gleichwertigen Ersatz von Bauteilen, Geräten und kleineren untergeordneten Gebäudeteilen sein, die sich im Eigentum des Steuerpflichtigen befinden. Kosten für gemietete Bauteile und gemietete Geräte wie z.B. […….] Entkalkungsanlagen […..] können grundsätzlich nicht zum Abzug zugelassen werden."