2.2. Die Steuerkommission P._____ hat die Kosten nicht zum Abzug zugelassen, weil gemäss dem Merkblatt über den Liegenschaftsunterhalt Kosten für gemietete Bauteile und gemietete Geräte nicht zum Abzug zugelassen werden. Als Kosten für den Liegenschaftsunterhalt würden nur Kosten für den gleichwertigen Ersatz von Bauteilen, Geräten und kleineren untergeordneten Gebäudeteilen gelten, die sich im Eigentum der Steuerpflichtigen befinden (vgl. Einspracheentscheid).