1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2022. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Vertreterin der Rekurrentin beantragt, es seien die in der Steuererklärung 2022 geltend gemachten CHF 1'505.00 (4 x CHF 376.25) als Liegenschaftsunterhaltskosten zum Abzug zuzulassen. Es handelt sich dabei um die Kosten für das "[...] Abo" für die von der Lieferantin zur Verfügung gestellte Enthärtungsanlage (vgl. die Rechnungen der B._____ AG, U._____, für das Jahr 2022).