"Die Kosten für die Enthärtungsanlage B._____ von total CHF 1'505 in 2022 soll, wie in der Steuererklärung 2022 geltend gemacht, zum Abzug zugelassen werden. Das steuerbare Gesamteinkommen deshalb auf CHF 105'900 reduziert und die Steuerausscheidung mit dem Kanton T._____ entsprechend angepasst werden." 3. Mit Entscheid vom 20. März 2025 wies die Steuerkommission P._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 20. März 2025 (Zustellung am 24. März 2025) hat die Vertreterin von A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 2. April 2025 (Postaufgabe am 4. April 2025) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt den folgenden Antrag: