1. Mit Verfügung vom 21. Februar 2025 wurde A._____ von der Steuerkommission P._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 101'100.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 107'400.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'704'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 2'025'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde anstelle der geltend gemachten Unterhaltskosten für die Liegenschaft C-Strasse, S._____, von (gerundet) CHF 23'812.00 lediglich CHF 22'307.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Februar 2025 erhob die Vertreterin von A._____ mit Schreiben vom 14. März 2025 Einsprache und stellte den folgenden Antrag: