1. Mit Verfügung vom 17. September 2024 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2023 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 71'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 138'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 37'493.00 lediglich CHF 32'396.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 17. September 2024 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 25. September 2024 Einsprache und beantragten, es seien die deklarierten Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen.