räumlichen Umschliessung. Sodann stellen Abfallcontainer mangels fester Verbindung mit dem Boden keine Gebäude dar. Hinzu kommt, dass sowohl gemäss dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom tt.mm. 2022 als auch der diesbezüglichen Grundbuchmeldung keine Gebäude auf dem verkauften Grundstück stehen. 3.2.4. Der Rekurrent bringt vor, dass Grundstücke als überbaut gelten, wenn sich auf ihnen Bauten befinden, welche den Grundstückpreis (Verkaufspreis) wesentlich beeinflussen. Daraus vermag der Rekurrent nichts zu seinen Gunsten ableiten, da es vorliegend an Bauten (Gebäuden) auf der LIG Q._____ / aaa fehlt.