3.2.2. Der Rekurrent führt aus, dass er die LIG Q._____ / aaa unbebaut gekauft habe. Der stolze Preis von CHF 30'000.00, zuzüglich Handänderungskosten von CHF 2'434.00, sei von ihm bezahlt worden, da er dieses Grundstück unbedingt gewollt habe. Es sei eine sinnvolle und notwendige Erweiterung / Ergänzung zu seinem Wohn- und Geschäftshaus gewesen. Nach dem Erwerb habe er das Grundstück für seine Zwecke überbaut. Er habe die notwendigen Parkplätze erstellt, um die Bewilligung für den Einbau eines Lokals zu bekommen. Des Weiteren habe er für viele Wohnungen und Gewerbebetriebe einen Abfallcontainerplatz erstellt, welcher gegen Einsicht und Witterungseinflüsse geschützt gewesen sei.