2.2. Mit Kaufvertrag vom tt.mm. 2022 verkaufte der Rekurrent die LIG Q._____ / aaa, 310 m2 ([...]), zum Preis von CHF 80'000.00. 2.3. Mit Verfügung vom 20. Juni 2024 veranlagte die Steuerkommission Q._____ den Rekurrenten für einen im Jahr 2022 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 47'566.00 bei einer Besitzdauer von 22 Jahren und einem Steuersatz von 9 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 4'280.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 80'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 30'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 2'434.00 zugrunde. 2.4. Der Rekurrent beantragt, dass pauschalierte Anlagekosten zu berücksichtigen seien.