1. Mit Verfügung vom 20. Juni 2024 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ für einen im Jahr 2022 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 47'566.00 bei einer Besitzdauer von 22 Jahren und einem Steuersatz von 9 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 4'280.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 80'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 30'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 2'434.00 zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juni 2024 erhob A._____ mit Schreiben vom 2. Juni 2024 (recte: 2. Juli 2024) Einsprache und stellte folgenden Antrag: "Grundstückgewinn-Berechnung mit pauschalisierten Anlagekosten."