Da die Plattenbeläge vor und nach der Sanierung der mittleren Preisklasse zuzuordnen sind, beantragen wir den Rekurs gutzuheissen und auf die Ausscheidung eines wertvermehrenden Anteils von CHF 2'249 zu verzichten." 3.3. Diese Argumentation der Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes überzeugt. Es ist daher in Gutheissung des Rekurses das steuerbare Einkommen von CHF 138'394.00 um CHF 2'249.00 auf CHF 136'145.00 herabzusetzen. 4. 4.1. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des Rekursverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen (§ 189 Abs. 1 StG). -5-