zuzuordnen seien, wodurch gemäss dem Merkblatt ein wertvermehrender Anteil von 50 % gerechtfertigt wäre. Die Steuerpflichtigen gehen im Rekursschreiben davon aus, dass der Preis der neuen Platten CHF 90/m 2 anstelle von CHF 180/m2 (Lieferung inkl. Verlegen) betragen habe. Diese beiden Darstellungen sind nicht korrekt.