3. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2024 wies die Steuerkommission R._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2024 (Zustellung am 8. Januar 2025) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 10. Januar 2025 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen den folgenden Antrag: "Die Kosten für die neuen Platten in der Dusche der Liegenschaft in Q._____ sind zu 100% zum Abzug zuzulassen. Dies entspricht einem Plattenpreis von CHF 90.- pro Quadratmeter (Beilage 2)" Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.