4. Den Einspracheentscheid vom 19. Juni 2024 (Zustellung am 4. Juli 2024) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 12. Juli 2024 (Postaufgabe spätestens am 24. Juli 2024) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er führt sinngemäss aus, dass er den Betrag von CHF 2'442.30 (definitive Steuern 2019: CHF 2'372.30; Gebühren: CHF 70.00) nicht nachvollziehen könne und angesichts seines Renteneinkommens von monatlich EUR 1'690.95 um eine für ihn entgegenkommende Bewertung bitte. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.