1. Mit Verfügung vom 21. März 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 30'700.00 veranlagt. Die Veranlagung entspricht der Selbstdeklaration. 2. Gegen die Verfügung vom 21. März 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 5. Juni 2023 Einsprache. Dessen Eingabe lautet wie folgt: "WIDERSPRUCH Gegen den Steuerbescheid lt § 247 Abs. 1 StG Lt.meiner Mail 6.6.2023 gegen den Bescheid CHF 2.442,30 Begründung:folgt durch einen Sachvollständigen.." 3. Mit Entscheid vom 19. Juni 2024 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.